Jedes unserer Club-Resorts bietet Standard-Buchungsbedingungen, einschließlich kostenloser Stornierung und Rückerstattung gegen Nachweis.
- Dies sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht ausdrücklich genannt werden.
- Wenn die Stornierung mehr als 60 (sechzig) Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt, werden von unserer Einrichtung keine Stornierungsgebühren einbehalten.
- Tag (dreißigstem Tag) vor Beginn des Aufenthalts, behält unser Unternehmen 35% (fünfunddreißig Prozent) des Gesamtpreises der Leistung ein.
- Der gesamte gezahlte Betrag wird einbehalten, wenn die Stornierung später als 30 (dreißig) Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt.
- Vorbehaltlich eines Nachweises Ihres Arbeitgebers, einer Verwaltungsbehörde oder einer medizinischen Einrichtung erstattet Ihnen der Anbieter in den folgenden Fällen die gezahlten Beträge ohne Stornierungskosten zurück, wenn der Nachweis bis zum Vortag des Aufenthaltsbeginns eingereicht wird: Schwere Krankheit (die es nicht erlaubt, sich mit eigenen Mitteln fortzubewegen), schwerer Unfall (der es nicht erlaubt, sich mit eigenen Mitteln fortzubewegen) oder Tod von Ihnen, Ihrem Ehepartner, Ihrem PACS-Partner, Ihren Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie bis zum zweiten (2.) Grad, Schwiegervater, Schwiegermutter, Schwester, Bruder, Schwager, Schwägerin, Schwiegertochter oder einer der für Ihren Aufenthalt angemeldeten Personen. Entlassung oder Vertragsauflösung durch Sie selbst, Ihren Ehepartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, sofern das Verfahren nach der Buchung bei unserer Einrichtung eingeleitet wurde.
Die Zahlung mit “Chèques Vacances” führt unabhängig vom gewählten Angebot nicht zu einer Rückerstattung.
Wenn eine Rückerstattung aufgrund einer Stornierung durch den Kunden erfolgen muss und außer im Falle höherer Gewalt, erstattet die Einrichtung dem Kunden den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach der Stornierung. Die Einrichtung behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden in einer anderen Form zu erstatten (insbesondere in Form einer Gutschrift), sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.